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   BVerwG, 12.12.1991 - 2 WD 53.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,7644
BVerwG, 12.12.1991 - 2 WD 53.91 (https://dejure.org/1991,7644)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1991 - 2 WD 53.91 (https://dejure.org/1991,7644)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1991 - 2 WD 53.91 (https://dejure.org/1991,7644)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Soldat - exhibitionistischen Verhalten - Disziplinarmaß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 368
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 05.06.1991 - 2 WD 55.90

    Wehrrecht - Exhibitionistische Selbstdarstellung - Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1991 - 2 WD 53.91
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 5. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 55.90 - m.w.N.) ist exhibitionistisches Verhalten in besonderem Maße geeignet, die Achtung eines Soldaten bei seinen Untergebenen und Kameraden zu beeinträchtigen und das Vertrauen der Vorgesetzten in seine moralische Integrität zu erschüttern.

    Demgemäß hat der Senat im Falle einer aggressiven exhibitionistischen Handlungsweise die Dienstgradherabsetzung als Maßnahme der erforderlichen und angemessenen Ahndung in Betracht gezogen, im anderen Falle jedoch von vornherein außer Betracht gelassen und eine mildere gerichtliche Disziplinarmaßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen genommen (vgl. Urteil vom 5. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 55.90 -).

  • BVerwG, 16.07.1986 - 2 WD 1.86

    Bindung an Strafurteile - Körperliche Mißhandlung eines Untergebenen -

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1991 - 2 WD 53.91
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 16. Juli 1986 - BVerwG 2 WD 1.86 - <BVerwGE 83, 210 [f.]> m.w.N.) hat der Gesetzgeber in § 77 Abs. 1 Satz 1 WDO die Bindung der Wehrdienstgerichte an die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im sachgleichen Strafverfahren als Prozeßregel bestimmt, um vor allem im Interesse der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sicherzustellen, daß zu einem historischen Geschehensablauf nicht unterschiedliche tatsächliche Feststellungen in verschiedenen gerichtlichen Verfahren rechtskräftig getroffen werden.
  • BVerwG, 21.10.2004 - 2 WD 17.04

    Disziplinarrechtliche Behandlung vorsätzlichen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Der Gesetzgeber hat in § 84 Abs. 1 Satz 1 WDO die Bindung der Wehrdienstgerichte an die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im sachgleichen Strafverfahren als Prozessregel bestimmt, um vor allem im Interesse der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sicherzustellen, dass zu einem historischen Geschehensablauf nicht unterschiedliche tatsächliche Feststellungen in verschiedenen gerichtlichen Verfahren rechtskräftig getroffen werden (vgl. etwa Urteile vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 53.91 - <NZWehrr 1992, 120 = DokBer B 1992, 247 = NVwZ-RR 1992, 368> und vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 20.95 - <BVerwGE 103, 283 = Buchholz 236.1 § 17 WDO Nr. 10 = NVwZ 1997, 184 = DokBer B 1996, 95 = ZBR 1996, 157 [LS]>).
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